WEEE Kompatibilität
Was ist WEEE?
Die Europäische Richtlinie 2002/96/EG von Januar 2003, bekannt
als „Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE)“ (zu Deutsch:
Richtlinie Elektro- und Elektronikaltgeräte, EAG) fordert von den
EU-Mitgliedstaaten eine nationale Gesetzgebung. Die Produzenten (d.
h. Hersteller, Importeure und bestimmte andere Verkäufer)
bestimmter Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten (EEE)
werden gezwungen für die Kosten welche für die Erneuerung und die
Wiederverwertung ihrer Produkte benötigt werden aufzukommen. Ebenso
sind die Hersteller solcher Produkte verpflichtet Informationen und
Markierungen an solchen Geräten anzubringen welche diesen Prozess
vereinfachen sollen.
Im Gegensatz zu Richtlinien des Binnenmarktes, welche
einheitlich innerhalb der EU durchgesetzt werden müssen, erlaubt
die WEEE-Richtlinie den Mitgliedstaaten, die Anforderungen zu
erweitern, wenn sie dies für angebracht halten. Dies hat dazu
geführt, dass die Länder die Richtlinie unterschiedlich umsetzen,
was zu einer gewissen Ungleichheit innerhalb der EU geführt
hat.
Strategie bei Control Techniques
Industrieautomatisierungseräte wie etwa Frequenzumrichter sind
im Allgemeinen selbst keine Endprodukte, sondern werden zu einem
Teil eines größeren Systems oder Produkts eines anderen Lieferanten
zusammengefügt, welches wiederum in den Geltungsbereich der
WEEE-Richtlinie fallen kann oder auch nicht. Auf der Grundlage der
zurzeit bestehenden Informationen und Auskünften glauben wir, dass
Umrichter und Zubehör von Control Techniques außerhalb des
Geltungsbereichs der WEEE-Richtlinie liegen, obwohl aus den oben
angeführten Gründen, möglicherweise Verpflichtungen in einzelnen
Mitgliedstaaten der EU bestehen.
Umrichter können in Produkte integriert werden, welche in den
Geltungsbereich der WEEE fallen und deren Hersteller daher ihre
eigenen Verpflichtungen zur Wiederverwertung haben. In solchen
Fällen trägt die Tatsache, dass Control Techniques Umrichter einen
großen Teil einfach separierbarer, wiederverwertbarer Werkstoffe
enthalten (z.B. Aluminium und andere Metalle, Kunststoffe, usw.)
dazu bei, dass diese Produzenten ihren WEEE-Verpflichtungen
nachkommen können.
Aufgrund der EU-Beschränkungen des grenzüberschreitenden
Versandes von Abfällen anerkennen wir, dass ein Produkt, welches in
einem Mitgliedstaat gebaut wurde, aufgrund der WEEE-Richtlinie
nicht zur Überarbeitung/Wiederverwertung/Entsorgung in einen
anderen Mitgliedstaat verschickt werden darf.
Weitere Informationen:
Unternehmerverbände und Industrieorgane sind eine gute
Informations- und Auskunftsquelle. Einige solcher Verbände haben
branchenspezifische Leitlinien erarbeitet. Die Leitlinien der
Europäischen Kommission und einzelner Regierungen können ebenfalls
hilfreich sein. In Zweifelsfällen sollte juristischer Rat eingeholt
werden.
Die EU-Informationen stammen von:
http://www.ec.europa.eu/environment/waste/weee_index.htm
Die Regierung Großbritanniens veröffentlicht zahlreiche
Informationen, von denen einige ausschließlich für Großbritannien
gelten, aber trotzdem für andere Länder hilfreich sein können,
unter dieser Adresse:
http://www.dti.gov.uk/innovation/sustainability/weee/page30269.html
Control Techniques Ltd
August 2006